Digitale Nutzungsordnung
Nutzungsordnung für digitale Medien am Franz-Marc-Gymnasium
Digitale Endgeräte (u. a. Tablets, Smartphones, E-Reader etc.) sind allgegenwärtig und auch in der Schule kaum mehr wegzudenken. Die Schulung in der Nutzung, der Einsatz beim Lernen und der verantwortungsbewusste Umgang mit digitalen Medien ist uns einerseits ein wichtiges schulisches Anliegen, andererseits wollen wir aber sicherstellen, dass die Schule ein Raum bleibt, in dem Schülerinnen und Schüler in persönlichen Kontakt treten, miteinander sprechen und gemeinsam eine bildschirmfreie Zeit verbringen.
Mit dieser Nutzungsordnung wollen wir beide Ziele zum Ausgleich bringen. Ziel ist es aber auch, Schülerinnen und Schüler in der Zeit, in der sie an der Schule sind, vor problematischen Inhalten im Netz zu schützen, und dafür zu sorgen, dass ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben (z. B. Recht am eigenen Bild).
1. Grundsätzliches
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Mitgebrachte mobile Geräte sind lautlos zu stellen und in der Schultasche zu verwahren.
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Ausnahmen trifft während der Unterrichtsstunden die jeweilige Fachlehrkraft bzw. bei Veranstaltungen und Fahrten die begleitende Lehrkraft. Bei Schulfahrten und Exkursionen trifft die verantwortliche Lehrkraft verbindliche Regelungen, die im Vorfeld an Schüler und Eltern kommuniziert werden.
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In der Mensa ist die Nutzung mobiler Geräte ausnahmslos verboten.
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Für die Oberstufe (ab Jahrgangsstufe 11) ist der Oberstufenraum (Q-Stall 3.U.11) und der Raum (5.T.08, bis zur Fertigstellung des Oberstufen-Arbeitsraums) für die Nutzung mobiler Geräte freigegeben.
2. Handy/Smartphones
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Die Nutzung von Handys und Smartphones ist mit Ausnahme für die Oberstufe (siehe oben) auf dem gesamten Schulgelände in der Zeit von 8.00 Uhr bis zum Unterrichtsende um 13.05 Uhr verboten.
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Vor 8.00 Uhr und nach dem Unterrichtsende ab 13.05 Uhr ist die Nutzung von Handys und Smartphones auf dem Schulgelände lediglich vor dem Haupteingang Rektor-Haushofer-Straße erlaubt.
3. Tablets
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Die Nutzung von Tablets ist ausnahmslos zu Unterrichtszwecken und ausschließlich über das schulische WLAN für Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe erlaubt. Um Unfälle zu vermeiden ist die Nutzung des Tablets beim Gehen verboten.
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Für Schüler der Unterstufe (Jahrgangsstufen 5 – 7) ist die Nutzung von Tablets untersagt und das Mitbringen unerwünscht.
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Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sind bei Tablets die Kameras abzudecken. Ausnahmen kann die jeweils unterrichtende Lehrkraft gewähren.
4. Sonstiges
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Die Nutzung von Kopfhörern ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen kann die jeweils unterrichtende Lehrkraft gewähren.
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Ohne explizite Erlaubnis ist das Filmen und Fotografieren von Personen verboten.
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Bei Leistungsnachweisen sind sämtliche digitale Medien (auch Kopfhörer und Smartwatches) unaufgefordert auszuschalten oder in den Flugmodus zu versetzen und müssen so verstaut werden, dass sie während der Prüfung nicht zugänglich sind. Auf Verlangen der verantwortlichen Lehrkraft sind diese bei ihr während der Prüfungszeit abzugeben.
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Die Nutzung von E-Readern ist für die Unterstufe (Jahrgangstufe 5 – 7), in der Bibliothek gestattet.
5. Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte von den Lehrkräften eingezogen und können am Ende des Schultages (in der Regel 13.05 Uhr) von den Schülern im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt die Ausgabe, nach Ankündigung durch die Schulleitung, nur gegenüber den Erziehungsberechtigen. Es können weitere Sanktionen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
6. Kommunikationsregeln
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Arbeitsaufträge werden grundsätzlich über die Lernplattform Mebis gestellt bzw. auch eingesammelt, sofern eine digitale Rückübermittlung gefordert ist.
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Das Einstellen von Nachrichten bzw. Aufgaben, die für den folgenden Tag beachtet werden müssen, erfolgt bis spätestens 14 Uhr (am Freitag für den Montag der darauffolgenden Woche). Danach veröffentlichte Arbeitsaufträge gelten dann für den übernächsten Werktag. Wochenenden und Ferien sind keine Arbeitszeiten. (Beispiel: Eine Nachricht an einem Freitag um 15 Uhr muss erst am darauffolgenden Montag beachtet werden. Abgabe dann frühestens Dienstag.)
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Nachrichten an Lehrkräfte sollen spätestens innerhalb von drei Werktagen beantwortet werden. Eine frühere Antwort wäre wünschenswert. (Beispiel: Eine Nachricht an einem Samstag soll also demnach bis Mittwochabend beantwortet werden oder eine Zwischennachricht gegeben werden.)
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Umgangs- und Höflichkeitsregeln gelten selbstverständlich auch bei elektronischer Kommunikation.
Markt Schwaben, 01.09.2024
gez. Peter Popp
Oberstudiendirektor