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Franz-Marc-Gymnasium

Schülersprecher

Für das Schuljahr 2024/25 wurden folgende SMV-Vertreter gewählt:

Schülersprecher

 SMV_24_25

1.  Simon Lohner, Q12

2. Klara Kinne, Q12

3. Moritz Rudolph, Q12

4. Alexandra Barnsteiner, 10. Klasse

5. Gamze Sel, 11. Klasse

6. Helena Achatz, Q12


Stufensprecher

Unterstufe Mittelstufe
 Emilia Druse Musa Afzal

 

 

Verbindungslehrer

Als Verbindungslehrer für das Schuljahr 2024/25 wurden Frau Haslböck, Herr Jell, Herr Mehl und Frau Sollfrank gewählt.


Die Aufgaben und Pflichten der Schülersprecher

Im Rahmen der Schülermitverantwortung (SMV) soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten; hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen gewählt. Die Schüler werden dabei vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt. Zu den Aufgaben der SMV gehören insbesondere

  • die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  • die  Übernahme von Ordnungsaufgaben,
  • die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und
  • die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.

 

Die Aufgaben der SMV werden durch folgende Einrichtungen der Schülervertretung wahrgenommen:

  • Ab Jahrgangsstufe 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte einen Klassensprecher (KS) und dessen Stellvertreter. Dem Klassensprecher obliegen die Aufgaben der SMV als Schülervertretung für seine Klasse.
  • Die Klassensprecher, ihre Stellvertreter und die Schülersprecher bilden die Klassensprecherversammlung (KSV). Die KSV behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schülerschaft von Interesse sind.
  • Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter wählen die drei SSP. Dieser Schülerausschuss ist ausführendes Organ der KSP; er kann im Rahmen der Aufgaben SMV und der Beschlüsse der KSV dem Schulleiter, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrkräften Wünsche und Anregungen vortragen. Der Schulleiter dagegen unterrichtet den Schülerausschuss über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, sowie über Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz, soweit sie allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen.
  • Auf Antrag gibt der Schulleiter den Mitgliedern der KSV oder den SSP in der Regel einmal im Monat Gelegenheit, auch während der Unterrichtszeit zu einer Besprechung zusammenzukommen.