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Franz-Marc-Gymnasium

Stipendium

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Jedes Jahr stehen für bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern Mittel aus der Stiftung des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums zur Verfügung. Anträge sind nach dem Muster der beiden Formblätter einzureichen:

Bitte beachten Sie, dass die Einwilligungserklärung verpflichtend mit abzugeben ist!
Nach den Vergaberichtlinien können Gelder nur begabten und bedürftigen Schülern gewährt werden. Als bedürftig im Sinne des Erblassers gelten Schüler, die die Voraussetzungen der Ziffer 2 des Antragsformulars erfüllen, vgl. →Merkblatt.

Die Beträge sind zu verwenden für die Beschaffung von aufwendigeren Lernmitteln (wie Büchern, Taschenrechnern, Musikinstrumenten) oder zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), was im Antrag – mit Kostenangabe – zu detaillieren ist. Der Höchstbetrag pro Schüler beläuft sich auf € 400,–; im Laufe der 8 Schuljahre kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe erhalten. Als allgemeine Unterhaltsbeihilfe kann das Stipendium nicht beantragt werden.

Anträge mit den entsprechenden Nachweisen der Einkommensverhältnisse sind im Sekretariat 2 abzugeben.
Die Auszahlungen der Zuwendungen erfolgen aus Gründen organisatorischer Vorgaben durch das Landesamt für Schule dreimal im Schuljahr (Ende März, Ende Schuljahr, Ende September).