Stipendium
Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Jedes Jahr stehen für bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern Mittel aus der Stiftung des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums zur Verfügung.
Nach den Vergaberichtlinien können Gelder nur begabten und bedürftigen Schülern gewährt werden. Als bedürftig im Sinne des Erblassers gelten Schüler, die die Voraussetzungen der Ziffer 2 des Antragsformulars erfüllen, siehe Merkblatt.
Die Beträge sind zu verwenden für die Beschaffung von aufwendigeren Lernmitteln (wie Büchern, Taschenrechnern, Musikinstrumenten) oder zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), was im Antrag – mit Kostenangabe – zu detaillieren ist. Der Höchstbetrag pro Schüler beläuft sich auf € 400,–; im Laufe der 8 Schuljahre kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe erhalten. Als allgemeine Unterhaltsbeihilfe kann das Stipendium nicht beantragt werden.
Anträge sind im Sekretariat 2 wie folgt abzugeben
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Antragsformular Forsterstipendium (ausgefüllt und mit Angabe eigener Bankverbindung)
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Datenschutzerklärung Forsterstipendium (ausgedruckt und unterschrieben)
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Nachweise über die Einkommen beider Elternteile
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Ggf. Nachweise zu allen unterhaltsberechtigten Kindern
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Infoschreiben über die Reise oder sonstigen Zweck (wenn vorhanden)
Die Auszahlungen der Zuwendungen erfolgen aus Gründen organisatorischer Vorgaben durch das Landesamt für Schule dreimal im Schuljahr (Ende März, Ende Schuljahr, Ende September).