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Franz-Marc-Gymnasium

Stipendium

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Jedes Jahr stehen für bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern Mittel aus der Stiftung des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums zur Verfügung.

Nach den Vergaberichtlinien können Gelder nur begabten und bedürftigen Schülern gewährt werden. Als bedürftig im Sinne des Erblassers gelten Schüler, die die Voraussetzungen der Ziffer 2 des Antragsformulars erfüllen, siehe Merkblatt.

Die Beträge sind zu verwenden für die Beschaffung von aufwendigeren Lernmitteln (wie Büchern, Taschenrechnern, Musikinstrumenten) oder zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), was im Antrag – mit Kostenangabe – zu detaillieren ist. Der Höchstbetrag pro Schüler beläuft sich auf € 400,–; im Laufe der 8 Schuljahre kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe erhalten. Als allgemeine Unterhaltsbeihilfe kann das Stipendium nicht beantragt werden.

Anträge sind im Sekretariat 2 wie folgt abzugeben

Die Auszahlungen der Zuwendungen erfolgen aus Gründen organisatorischer Vorgaben durch das Landesamt für Schule dreimal im Schuljahr (Ende März, Ende Schuljahr, Ende September).