Teilnahme am Religionsunterricht
Wenn Schülerinnen und Schüler ohne Zugehörigkeit zur entsprechenden Kirche den Religionsunterricht am Franz-Marc-Gymnasium besuchen möchten, muss der Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht bis zum Ende des vorhergehenden Schuljahres abgeben werden. Andernfalls kann dem Wunsch nach Besuch des Religionsunterrichts nach §24 BayScho Abs.3 und Abs. 4 nicht stattgegeben werden.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag folgende Vorlagen: