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Franz-Marc-Gymnasium

Kunst, Musik & Sport

Kunst Musik Sport

Kunst

Fachschaft

Fachschaft: Frau Mayr, Herr Rohmfeld, Frau Weiß, Herr Dr. Zebhauser

Lehrwerke
  • Fundamente I – III (Kammerloher)
  • Kammerlohr 3 (Oldenbourg)
  • Epochen der Kunst II – V (Oldenbourg Verlag)
  • Elemente künstlerischer Gestaltung (Lurz Verlag)
  • GK Kunst I – III (Schroedel Verlag)
  • Kunst-Bildatlas (Klett Verlag)
  • Kammerlohr Fundamente 1 (Oldenbourg)

     

Aktivitäten und Angebote

Die Fachschaft Kunst bereichert das Schulleben in vielfältiger Weise. Über den gängigen Unterricht hinaus werden auch spezifische Kurse und verschiedene Aktivitäten angeboten:

  • Additum Kunst
  • P-Seminar “Kreativ”
  • W-Seminar “Downcycling, Recycling, Upcycling”
  • Profilfach “Mediengestaltung”
  • Wahlfach Filmgruppe
  • Museumsbesuche
  • Teilnahme an Wettbewerben (z.B. →jährlicher Jugendkulturpreis KJR Ebersberg)
  • Schulinterne Wettbewerbe (z.B. Logo-Wettbewerb 2023)

 

Musik

Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum. (Friedrich Nietzsche (1844 bis 1900), deutscher Philosoph und Klassischer Philologe)

Fachschaft

Herr Ahnsjö, Frau Hattayer, Frau Hofer, Frau Kurz, Frau Palier, Herr Probst, Herr Uskokovic, Frau Völkl

  • Spielpläne Musik 5 / 6 (Klett Verlag)
  • Spielpläne Musik 7 / 8 (Klett Verlag)
  • Tonart 11–12 (Helbing Verlag)
  • Lied und Song (Hieber Verlag)
  • Musicassette 5 –10 (bsv Verlag)
  • Materialien zur Musikgeschichte für die Sek. stufe II, Bde. 1 / 2 (bsv Verlag)
  • Ars musica, Chorbuch für gemischte Stimmen Bd. IV (Möseler Verlag)
  • Frey/Mettke/Suttner, Chor aktuell (Bosse Verlag)
  • Lied international (bsv Verlag)
  • 333 Lieder – Ausgabe Süd (Klett Verlag)
Angebote

Obwohl das Franz-Marc-Gymnasium sprachlich naturwissenschaftlich ausgerichtet ist, hat der musisch-künstlerische Zweig einen hohen Stellenwert. Es macht uns große Freude, an einer Schule mit so vielen musikalischen Schüler/-innen, darunter auch immer wieder Jugend-Musiziert-Preisträgern zu unterrichten.

Derzeit bestehen neben einer →Streicherklasse (ab Jahrgangsstufe 5) und kleineren, für verschiedene Gelegenheiten eher kurzfristig zusammengestellten Gruppierungen, als dauerhafte musikalische Ensembles das Unterstufenorchester, die Oberstufenorchestergruppe, ein Unterstufenchor, ein Oberstufenchor, eine Big Band, eine Junge Band und eine Oberstufenband (Näheres unter der Rubrik Wahlunterricht). Allen Ensembles ist gemeinsam, dass sie für verschiedene musikalische Stilrichtungen offen sind. Auch gibt es die Möglichkeit, Geigen- oder Cellounterricht an der Schule zu bekommen.

In jedem Schuljahr bilden die beiden großen Konzerte vor Weihnachten und im Frühjahr die musikalischen Höhepunkte. Diese sind immer sehr bunt gestaltet aus Ensemble- und Solobeiträgen und vor allem von jeder Musikrichtung etwas.

 

Sport

Fachschaft

Fachschaft: Herr Beck, Herr Bilici, Frau Bodi, Frau Buschmann, Herr Elsenberger, Frau Haslböck, Frau Heinrici, Frau Scholliers, Herr Schweiger, Frau Sollfrank, Herr Streng, Herr Zillner

LehrwerkE
  • Leistungskurs Sport I – III (Weineck Verlag)
Angebote

Die Sportlehrkräfte bieten in jedem Schuljahr zahlreiche Sportarten außerhalb des regulären Sportunterrichts an. Eine Auswahl ist hier aufgelistet. Nähere Infos zu den Aktionen finden Sie bei den →Wahlangeboten:

  • Akrobatik
  • Cheerleading
  • Förderunterricht Schwimmen
  • Fußball
  • Handball
  • Klettern
  • Leichtathletik
  • Ringen und Raufen
  • Turnen
  • Volleyball


In der 6. Jahrgangsstufe und in der Jahrgangsstufe 7 bei den Forscherklassen wird differenzierter Sportunterricht angeboten.

Alle Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe fahren für eine Woche ins Skilager.

Die Klassen 7D, E und F schicken Grüße aus dem Skilager.

E-Tutorials

Im Rahmen des W-Seminars „E-Tutorial“ (Sport) entstand als gemeinsame Projektarbeit ein E-Tutorial zu den FIS-Pistenregeln. Von Bedeutung ist seit jeher diese Thematik für alle Schülergruppen im Skikurs, dennoch sind in den letzten Jahren kaum neue und ansprechende Filme hinzugekommen; Grund und Idee hier tätig zu werden!

Das Ziel des Projekts bestand darin, die Schülerinnen und Schüler des Seminars an die filmische Arbeit heranzuführen und in Grundlagen des Filmeschneidens einzuführen. Zudem wurden anhand der Auswertung verschiedener Tutorials im Internet gemeinsam Kriterien für die Erstellung und anschließend auch Bewertung eines solchen Tutorials erarbeitet. Zu bedenken ist, dass das vorliegende Video einer Schülerproduktion aus dem Unterricht heraus entspricht und nicht einer kommerziellen Produktion gegenübergestellt werden kann.

Diese und noch weitere Aspekte bilden nun die Grundlage für die eigenen E-Tutorials aus dem Fachbereich Sport. Mitunter sollen folgende Tutorials erstellt werden, die auch für den Einsatz im Unterricht gedacht sind: Der Korbleger im Basketball (5. Klasse), die Kippe am Reck (10. Klasse), Aufwärmen im Sportunterricht, Das Herz-Kreislauf-System, Koordinative Fähigkeiten uvm.

Mit viel persönlichem Einsatz in der Vorbereitung und auch in der Durchführung vor Ort stellten die Schülerinnen und Schüler ihr Engagement unter Beweis und präsentieren ein Produkt, das sich sehen lassen kann.

Allgemeines

Allgemeine Informationen zum Sportunterricht an bayerischen Schulen hält das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer Broschüre für Sie bereit.

→Schulsport Broschüre zum Download

Regeln zum Sportunterricht

Damit die Freude am gemeinsamen Sporttreiben im Vordergrund stehen kann, sorgen folgende Regeln für einen reibungsarmen und sicheren Ablauf des Sportunterrichts an unserer Schule:

a. Vor dem Unterricht

Wertsachen sollen in die Sporthalle mitgenommen und in den dafür bereitgestellten Behältern bzw. Schränken im Geräteraum verwahrt werden. Für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Kein Sportunterricht ohne Sportkleidung: Alltagskleidung ist für den Sportunterricht ebenso wenig geeignet wie Sportkleidung in anderen Schulfächern angemessen. Die Schülerinnen und Schüler verfügen demzufolge über Sportkleidung, die nicht schon vor oder nach dem Sportunterricht getragen wird. Vollständige Sportbekleidung besteht aus sauberen, festen Hallenschuhen mit abriebfester Sohle und gebundenen Schnürsenkeln, einer Sporthose und einem Sport-Shirt. Im Schwimmunterricht ist keine Freizeitbademode (z. B. lange Badeshorts), sondern zweckmäßige Schwimmbekleidung zu tragen. Mädchen führen einen Badeanzug mit sich, Jungen eine kurze Badehose. Eine Badekappe darf verwendet werden, die Anschaffung einer Schwimmbrille wird dagegen empfohlen. Schülerinnen und Schüler mit langen Haaren benötigen, auch beim Schwimmunterricht, einen Haargummi zum Zurückbinden der Haare. Im Interesse Ihres Kindes ist die Sportkleidung regelmäßig zu waschen. Für Brillenträger empfehlen wir eine schulsportgerechte Brille mit splitterfreien Kunststoffgläsern und festem Sitz oder Kontaktlinsen. Schmuck, Körperschmuck oder persönliche Gegenstände, die eine Gefährdung der Schülerin bzw. des Schülers oder Dritter vermuten lassen, sind nicht gestattet. Schmuck ist vor Unterrichtsbeginn unaufgefordert abzulegen. Körperschmuck ist, wenn möglich, ebenfalls abzulegen oder aber unter Verwendung selbst mitgebrachter Hilfsmittel (z. B. Tape, Pflaster) abzukleben. Über die diesbezügliche Eignung entscheidet allein die verantwortliche Sportlehrkraft. Kaugummis, Bonbons, u.a. müssen vor Beginn des Sportunterrichts im Mülleimer entsorgt werden. Ebenso sind lose Zahnspangen für die Dauer des Sportunterrichts zu entfernen.

Betreten der Sporthalle bzw. der Schwimmhalle: Die Sporthalle darf nur nach Aufforderung durch die Sportlehrkraft betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler warten draußen vor dem seitlichen Eingang zur Turnhalle (Schülereingang), bis ihnen von einer Sportlehrkraft aufgesperrt wird. Der Aufenthalt während der Pause vor dem Zugang zur Sporthalle oder auch innerhalb der Sporthalle ist grundsätzlich verboten. Selbige Regelung gilt auch für die Schwimmhalle! Erst nach dem ersten Pausengong dürfen sich die Schülerinnen und Schüler zur Sporthalle bzw. zur Schwimmhalle aufmachen. Grundsätzlich gilt: Das Schwimmen im Schwimmbecken ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung der Lehrkraft erlaubt! Nach dem Duschen vor dem Schwimmunterricht warten die Schüler auf den Sitzflächen im Schwimmbad. Ist die Lehrkraft nicht in der Schwimmhalle, ist keine Schülerin bzw. kein Schü ler im Wasser! Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine aktive Teilnahme am Sportunterricht aus Sicherheitsgründen nur mit geeigneten Sportschuhen erfolgen darf! Auch bei Nichtteilnahme am ak tiven Schwimmen müssen Schülerinnen und Schüler, die am Beckenrand sitzen, aus hygienischen Gründen ihre Straßenkleidung wechseln und Badekleidung tragen.

b. Während des Unterrichts

Sportgeräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haftet der Verursacher oder dessen Erziehungsberechtigte. Sportgeräte dürfen erst verwendet werden, wenn sich die Sportlehrkraft zuvor von den ordnungsgemäß ausgeführten Sicherungsmaßnahmen überzeugt hat, und die Verwendung der Geräte erlaubt. Keinesfalls dürfen Geräte während des Aufbaus von Schülern selbst ausprobiert werden!

Geräteräume sowie Lehrerumkleiden dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Sportlehrkraft betreten werden, bei heruntergelassenen Trennvorhängen ist ein Wechsel zwischen den Hallenteilen nur über den Flur erlaubt. Niemand verlässt die Halle während des Unterrichts, ohne sich persönlich unter Angabe des Grundes bei der Lehrkraft abzumelden.

Pflicht zur aktiven Mitarbeit: Speziell im Sportunterricht existiert die Pflicht der Schüler zu aktiver Mitarbeit. Im Schulsport gibt es eine Vielzahl an Bewegungsaufgaben, die nur durch aktive Mitspieler bzw. aktive Gegner möglich werden. Ebenso stellt das Helfen, Sichern und die Übernahme von Schiedsrich teraufgaben einen wesentlichen Beitrag in der Ausbildung der Sozialkompetenz dar. Die Menstruation ist zunächst kein Grund für eine Nichtteilnahme am Sportunterricht. Lehrkräfte werden von Mädchen, die unter Beschwerden an den ersten Tagen leiden, keine Höchstleistungen erwarten. Vom Schwimmunterricht kann die Schülerin „befreit“ werden, wobei dennoch Anwesenheitspflicht besteht.

Krankheit, Verletzungen, Entschuldigungen

  • Kann ein Schüler oder eine Schülerin, der bzw. die an diesem Tag die Schule besucht, lediglich aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, so ist der Sportlehrkraft 17 eine schriftliche Mitteilung der Eltern oder eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Es besteht dennoch Anwesenheitspflicht! 
  • Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet den Sportunterricht zu verfolgen und an den für sie möglichen Unterrichtsphasen teilzunehmen (z. B.: Theoriephasen, Schiedsrichtertätigkeiten etc.). Über mögliche Be freiungen entscheidet die Schulleitung.
  • Chronische Erkrankungen, Medikamentengebrauch, Allergien, Herz-Kreislaufinsuffizienzen, Asthmaprobleme o. ä. müssen der Sportlehrkraft bitte rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. 
  • Auch für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht. Ausnahmen hiervon trifft allein die Schulleitung.
  • Ist eine Schülerin oder ein Schüler längerfristig verhindert, am Sportunterricht teilzunehmen, muss grundsätzlich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei längerem Versäumnis von Leistungserhebungen im Sportunterricht muss durch die Sportlehrkraft geprüft werden, inwieweit ein zeitnahes Nachholen möglich ist, oder ob eine Ersatzprüfung angesetzt werden muss. Die Entscheidung hierüber trifft die Sportlehrkraft.

Schwimmfähigkeit: Es wird vorausgesetzt, dass bei Eintritt an unsere Schule jede Schülerin bzw. jeder Schüler schwimmen kann, da vornehmlich in der 5. und 6. Jahrgangsstufe Schwimmunterricht im Rahmen des Lehrplans durchgeführt wird. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Defiziten in der Schwimmtechnik unsicher und wenig aus dauernd schwimmen, können am Angebot „Schwimmförderunterricht“, sofern dieser eingerichtet werden kann, teilnehmen, um die Schwimmfähigkeit zu verbessern. Über die Teilnahme am Schwimmförderunterricht entscheidet die Lehrkraft und informiert hierüber die Erziehungsberechtigten. Schüler, die über keine Schwimmfähigkeiten verfügen, dürfen nicht am regulären Schwimmunterricht und nicht am Schwimmförderunterricht der Schule teilnehmen! Eine passive Anwesenheit am regulären Schwimmunterricht ist dennoch Pflicht! Es wird eindringlich darauf hingewiesen: Schwimmen lernen ist lebenswichtig! Kann aufgrund fehlender oder nur wenig ausgeprägter Schwimmfähigkeiten an einer Leistungsabnahme im Schwimmen nicht teilgenommen werden, so ist die Leistung zunächst als ungenügend zu bewerten. Der Schülerin bzw. dem Schüler wird jedoch in diesem Fall bis zum Schuljahresende eine Nachholfrist zur Leistungsverbesserung eingeräumt. 

c. Nach dem Unterricht

Die Umkleide- und Nassbereiche sind sauber zu hinterlassen. Wenn der Sportunterricht im Freien oder auf dem Sportplatz stattgefunden hat, sollen die Turnschuhe vor dem Betreten der Sporthalle ausgezogen und gesäubert werden. Sportschuhe für Sport im Freien werden nicht in den Nassbereichen der Sporthalle gereinigt! Es ist wünschenswert, dass sich die Schülerinnen und Schüler nach dem Sportunterricht waschen bzw. frisch machen.