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Franz-Marc-Gymnasium

Hausordnung

Die Hausordnung des Franz-Marc-Gymnasiums umfasst Verhaltensregeln, die notwendig sind, um das Schulgebäude und dessen Einrichtung in gutem Zustand zu erhalten, einen reibungslosen Unterricht zu gewährleisten und das Leben der Schulgemeinschaft zu erleichtern. Sie wurde von der Schülervertretung, dem Elternbeirat und dem Lehrerkollegium erarbeitet.
Die Hausordnung gilt für das gesamte Schulgrundstück. Dazu gehören das Schulgebäude mit der Turnhalle, der Pausenbereich und der Lehrerparkplatz sowie das Gelände auf der Nordseite der Schule.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen respektvoll und freundlich miteinander um; sie grüßen sich, kleiden sich angemessen und behandeln die Einrichtung der Schule sorgsam, z.B. das Mobiliar, das Unterrichtsmaterial und die elektrischen Geräte. Sie achten das Eigentum aller Mitglieder der Schulgemeinschaft und gehen pfleglich damit um.

Für die Einhaltung dieser Regeln sind alle verantwortlich. Den Anweisungen der Lehrkräfte und der Hausmeister ist über die folgenden Regelungen hinaus Folge zu leisten.

1. Unterrichtszeiten

  • Das Schulgebäude ist an den Schultagen ab 7.00 Uhr geöffnet (ein Aufenthalt bis 7.50 Uhr ist den Lernenden nur in der Aula und in der Mensa erlaubt). Der Unterricht beginnt mit der ersten Stunde um 8.10 Uhr und dauert bis 13.05 Uhr (Pausen sind von 9.40 Uhr – 9.55 Uhr sowie von 11.25 Uhr – 11.40 Uhr).

  • Der verpflichtende Nachmittagsunterricht beginnt um 14.00 Uhr.

  • Wenn vor den Ferien ein Kurzstundenplan gilt, ist Unterrichtsschluss nach sechs Unterrichtsstunden von je einer halben Stunde um 11.25 Uhr (Pause nach drei verkürzten Schulstunden von 9.40 Uhr – 9.55 Uhr).

2. Verhalten im Schulgebäude

  •  Das Rad- und Rollerfahren ist auf dem Schulgrundstück nicht gestattet.

  • Die Parkplätze im Schulhof und die Parkgarage dürfen nur von den Lehrkräften und den anderen Angestellten der Schule benutzt werden. Ausnahmen genehmigt die Schulleitung.

  • Fahrräder und Roller (nur mit Ständer) sind ausschließlich in den vorgesehenen Bereichen des Fahrradkellers bzw. auf den gekennzeichneten Flächen des Schulgeländes abzustellen. Fahrräder und Roller ohne Ständer müssen außerhalb des Schulhauses verwahrt werden.

  • Kleidung (z.B. Mäntel, Anoraks, Mützen) ist ausnahmslos an den Kleiderhaken in den Klassenzimmern oder in den Spinden/Schränken zu verwahren.

  • Wertgegenstände (z.B. Handys, Bargeld, Uhren, Schmuck) sollen nicht in die Schule mitgebracht werden, da die Schule im Falle eines Verlusts nicht haftbar ist. Lehrkräfte sind befugt, Gegenstände einzuziehen, die nicht dem Unterricht dienen.

  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Wertsachen verwahren die Mitarbeitenden des Sekretariats.

  • Die Taschen (z.B. Rucksäcke, Beutel) der Lernenden sollen nicht in den Gängen oder der Aula herumliegen. Sie bleiben während der Sportstunden im Klassenzimmer und sind während der Folgestunden auch in die Fachräume mitzunehmen.

  • Schülerinnen und Schüler müssen Mobiltelefone und andere digitale Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausschalten. Ab der 10. Jahrgangsstufe ist das Arbeiten mit digitalen Geräten zu schulischen Zwecken in der Bibliothek sowie im Oberstufenraum möglich. Es liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft, während des Unterrichts weitere Ausnahmen zuzulassen.

  • Das Aufhängen von Plakaten oder anderen Informationsträgern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist (unabhängig von ihrer Größe) nur nach der Genehmigung durch die Schulleitung gestattet. Der Veranstalter muss die Plakate selbstständig entfernen, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Plakate und andere Drucksachen dürfen nur in Absprache mit dem Hausmeister an geeigneten Orten aufgehängt werden.

  • Diebstähle sind im Sekretariat zu melden.

  • Im gesamten Schulbereich ist das Kauen von Kaugummi nicht erlaubt. Glasflaschen dürfen zur Vermeidung einer Verletzungsgefahr nicht in die Schule mitgebracht werden.

  • Auf dem Schulgelände gilt das gesetzliche Rauchverbot. Mitglieder der Schulgemeinschaft, die rauchen wollen (Lernende dürfen ab Jahrgangsstufe 10 rauchen) müssen zu diesem Zweck das Schulgelände verlassen.

  • Bei allen Schulveranstaltungen, an denen Lernende beteiligt sind, ist der Konsum von Alkohol nicht gestattet. Ausnahmen kann das Schulforum beschließen.

  • Im Sinne des Umweltschutzes schonen die Mitglieder der Schulgemeinschaft die Ressourcen. Sie verschwenden weder Wasser noch Papier, schalten Licht und elektrische Geräte nur ein, wenn es notwendig ist, und achten auf Mülltrennung.

  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 7 dürfen das Schulgelände vor dem Ende des Unterrichts nicht verlassen. Lernende der Jahrgangsstufen 8 und 9 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. Schüler ab Jahrgangsstufe 10 dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung verlassen.

  • Schülerinnen und Schüler, die den laufenden Unterricht vorzeitig verlassen, müssen sich im Sekretariat abmelden. Bei zwingenden Terminen, die in die Unterrichtszeit fallen, müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

 3. Pausen und Stundenwechsel

  •  Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pause im Pausenhof (vgl. Plan) oder in der Pausenhalle bzw. im Erdgeschoss der Bauteile 2 bis 4. Der Lehrerparkplatz sowie das Gelände südlich des Haupteingangs gehören zwar zum Schulgelände, sind aber kein Pausenbereich. Das Betreten der Grünanlagen ist nur auf den Wegen gestattet.
  • Beim Gang zur Turnhalle ist der ausgewiesene Weg über die Rektor-Haushofer-Straße zu wählen.

  • Die Teile des Schulgeländes, die nicht zum Pausenbereich gehören, sind ausschließlich zum Durchgang, nicht aber zum Aufenthalt vorgesehen.

  • Lärmen, Raufen und wildes Herumrennen sowie das Werfen von Schneebällen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

  • Die Flure vor dem Lehrerzimmer und vor dem Verwaltungstrakt im Bauteil 5 sind kein Aufenthaltsbereich; ruhiges Verhalten ist dort besonders zu beachten.

  • Die Eingangstür vom Bauteil 5 ist nur bei Sonderveranstaltungen als Zugang zum Schulgebäude zu verwenden.

 4. Verhalten in den Unterrichtsräumen

  •  Alle Schülerinnen und Schüler achten selbstständig auf Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude.

  • Beschädigte Gegenstände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vom Verursacher des Schadens zu ersetzen. Schäden in den Klassenzimmern sind durch den Tafeldienst unverzüglich dem Hausmeister zu melden.

  • Jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie die unterrichtenden Lehrkräfte in die Unterrichtsräume.

  • Der Tafeldienst ist dafür verantwortlich, dass notwendige Arbeitsmaterialien, z.B. Kreiden, Schwämme, Abzieher, Stifte und Tafelreinigungstücher, vorhanden sind. Die Tafeln sind nach dem Ende jeder Unterrichtseinheit grundsätzlich unaufgefordert zu säubern.

  • Energiescouts fördern umweltschonendes Verhalten in den Klassen (z. B. Lichter löschen, Mülltrennung, sinnvolles Lüften).

  • Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, bleibt die Tür offen; Schülerinnen und Schüler verhalten sich ruhig. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, geben die Klassensprecher bzw. deren Stellvertreter im Sekretariat Bescheid.

  • Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle auf die Bänke zu stellen, die Fenster sind zu schließen und die Jalousien hochzudrehen, um dem Reinigungspersonal die Arbeit zu erleichtern.

5. Sonderregeln für Fachräume

  •  Fachräume dürfen von den Lernenden nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.

  • Essen und Trinken ist in den Fachräumen nicht gestattet.

6.  Verhalten in der Mensa

  • Die Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich in der Mensa ruhig, damit die Atmosphäre während der Mahlzeiten angenehm und ungestört bleibt. Herumrennen, Kartenspielen und andere lärmende Aktivitäten sind untersagt.

  • Die Schülerinnen und Schüler stellen sich geordnet an der Essensausgabe an, sie drängeln nicht. Die warme Essensausgabe hat Vorrang vor der Ausgabe von Snacks und Süßigkeiten.

  • Schultaschen und Jacken sind an der Rückseite der Mensa in den dafür vorgesehenen Fächern zu verstauen.

  • Die Tische sind sauber und ohne Essensreste zu hinterlassen, die Mensabesucher stellen die Stühle nach dem Essen an die Tische. Sie räumen die Tabletts, das Geschirr und das Besteck ab und geben Essensreste in das dafür vorgesehene Behältnis.

  • Mensaausstattung darf nur nach Absprache mit dem Mensabetreiber aus der Mensa mitgenommen werden.

  • Außerhalb der Pausen- und Essenszeiten (6. und 7. Stunde) darf die Mensa als Aufenthaltsraum verwendet werden. Die Nutzer betragen sich ruhig und führen ihre Unterhaltungen in Zimmerlautstärke.

  • Die Türen zum Pausenhof sind als Fluchttüren angelegt und dürfen nicht zum Betreten und Verlassen der Mensa benutzt werden.

 7. Sonstiges

  • Schulfremde Personen melden sich unmittelbar nach dem Betreten des Schulgebäudes beim Hausmeister oder im Sekretariat an.

  • Die Hausordnung gilt für die gesamte Schulgemeinschaft sowie für Besucherinnen und Besucher.

  • Die Benutzungsordnung für IT-Systeme und Medien ist zu beachten.

Markt Schwaben, 10. September 2020

gez. Peter Popp
Oberstudiendirektor