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Franz-Marc-Gymnasium

Ukraine: Aufnahme von Gastschülern

Veröffentlicht am 18. März 2022

Allgemein

Aufnahme von Gastschülern aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine stellt auch die Schulen in Deutschland vor neue Herausforderungen. Unser Ziel ist es, durch feste Strukturen und Ansprechpartner den Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, ein Stück Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. Das Kultusministerium stellt Informationen für Helfer und Hilfsangebote für Flüchtlinge bereit. Diese gibt es in Teilen auch auf Ukrainisch: Система освіти в Баварії (bayern.de)

Am Franz-Marc-Gymnasium werden Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in unsere Regelklassen grundsätzlich als Gastschüler aufgenommen, d.h. sie nehmen täglich nach Stundenplan am Unterricht ihrer Klasse teil. Nach einer Eingewöhnungszeit, die je nach Voraussetzungen bis zu einem Jahr dauern kann, ist dann (nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung und Probezeit) auch ein regulärer, längerfristiger Schulbesuch möglich.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

Kenntnisse im Fach Englisch und vorzugsweise zusätzliche Deutschkenntnisse und der Besuch eines Schulzweigs in der Ukraine, der mit der gymnasialen Ausrichtung in Deutschland grundsätzlich vergleichbar ist. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall  über das Sekretariat einen Termin bei Frau Lichnovsky, an dem das Kind und ein Erziehungsberechtigter teilnehmen und bringen die folgenden Unterlagen mit.

  • Anmeldeunterlagen
  • Nachweis der Anmeldung des Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt (sofern vorhanden)
  • oder eine „Anlaufbescheinigung“ (erhältlich in den ANKER-Einrichtungen oder bei den Kreisverwaltungsbehörden)
  • Kopie der Geburtsurkunde oder eines Ausweisdokumentes
  • nach Möglichkeit ein Zeugnis der zuletzt besuchten Schule
  • nach Möglichkeit der Nachweis eines Masernschutzes

Über die Aufnahme entscheidet anschließend die Schulleitung.

Hinweis zur Schülerbeförderung

Kostenlose Nutzung der Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem „0-Euro-Ticket“ (erhältlich bei der Deutschen Bahn im Fernverkehr) oder einem gültigen Ausweisdokument